Arbeitnehmerüberlassung
Mit Datum vom 08.01.2007 haben wir eine Erlaubnis nach §1 AÜG durch die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit - Bereich 30133 - in Düsseldorf erhalten.
Dies bedeutet, dass Sie nunmehr auch die Möglichkeit haben kurzfristig entstandene Personalengpässe (z.B. bei Auftragsschwankungen, durch Krankheit, als Schwangerschaftsvertretung etc.) durch uns abdecken zu lassen, ohne gleich einen kompletten Teilbereich Ihres Betriebes auslagern zu müssen.
Auch kann eine Arbeitnehmerüberlassung in Ihrem Betrieb sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise die personelle Aufsicht über das einzusetzende Personal nicht aufgeben wollen oder - beispielsweise bei Werkfeuerwehren in NRW - aufgeben dürfen.
Sie haben fest kalkulierbare Kosten und tragen kein Entlassungsrisiko. So können Sie Personalengpässe schnell und zuverlässig überbrücken und steigern damit Ihre Leistungsfähigkeit und entlasten Ihre Personalabteilung.
Wir bieten Ihnen Personal für folgende Einsatzbereiche an:
-
Arbeitsmedizinische Dienste
-
Krankentransport und Rettungsdienst
-
Feuerwehren
Um den fachlichen Anforderungen gerecht werden zu können setzen wir hierfür ausschließlich gut ausgebildetes und hochmotiviertes Personal (z.B. Rettungshelfer/ -sanitäter und -assistenten, Werkfeuerwehrleute, Berufsfeuerwehrmänner etc.) ein, die über eine vollständige Ausbildung und aktuelle Fortbildung verfügen.
Laden Sie sich hier
einen Vertragsentwurf herunter oder kontaktieren Sie uns telefonisch, um
sich umfassend beraten zu lassen.
Info's unter Tel. : 0 7000 / 2255 911 (CALL 911)
